
Energieausweis
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich ist zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis zu unterscheiden.
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden. Er ist schnell und kostengünstig zu erstellen — setzt aber voraus, dass aussagekräftige Verbrauchsdaten vorliegen. Da das Ergebnis stark vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner abhängt, spiegelt er nicht zwingend den objektiven Zustand des Gebäudes wider. Zulässig ist er nur für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für jüngere, gut gedämmte Gebäude.
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes — unabhängig vom Nutzerverhalten. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Bausubstanz, Dämmung, Heizungsanlage und weiteren Parametern. Das Ergebnis ist objektiv, vergleichbar und aussagekräftig. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut und seitdem nicht umfassend saniert wurden, ist er gesetzlich vorgeschrieben. In allen anderen Fällen ist er die empfehlenswertere Wahl — besonders bei geplantem Verkauf oder Sanierung.
Gerne erstelle ich Ihnen den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und ermöglicht eine schnelle Einschätzung der energetischen Effizienz des Gebäudes.
